Unsere Schule

Die Hinterlandschule ist die erste Verbundschule im Landkreis Marburg- Biedenkopf, in der drei bisher selbstständige Schulen zu einer gemeinsamen

Schule mit drei Standorten zusammengeschlossen wurden. Der Verwaltungssitz ist in Steffenberg-Niedereisenhausen, die Standorte Biedenkopf und Breidenbach sind Nebenstellen.
Als Ganztagsschule im Profil 2 sind alle Standorte von 07.00 bis 16.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. von 07.00 bis 14.00 Uhr (Freitag) geöffnet – siehe Unterrichtszeiten. Vor der ersten Stunde sowie am Nachmittag können wir somit unseren Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges pädagogisches Angebot machen. Dieses beinhaltet nachmittags auch eine Hausaufgabenhilfe und verschiedene AGs. Außerdem besteht an vier Tagen (Mo – Do) die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen in der Cafeteria zu bekommen.

Wir dürfen das Prädikat „Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung“ an allen drei Standorten führen. Dies zeigt, dass uns eine fundierte Berufswahlvorbereitung in der Sekundarstufe I sehr wichtig ist. Wir kooperieren in diesem Bereich mit zahlreichen außerschulischen Partnern.

Außerdem sind uns die Themen Medienbildung, musische Bildung und Soziales Lernen sehr wichtig. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Schülerinnen und Schüler wichtige Schlüsselqualifikationen
erlernen sowie ein fundiertes Repertoire im Bereich der Methodenkompetenz entwickeln.

Grundschule

AUFGABEN UND ZIELE

Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten, zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen. Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und
Interessen aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang. Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können. Wesentlich für den Schulerfolg ist das Beherrschen der Bildungssprache Deutsch.

VERLÄSSLICHE SCHULZEITEN

Die Grundschule bietet verlässliche Schulzeiten, die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Vorklasse und der Eingangsstufe sowie der Jahrgangsstufen 1 und 2 vormittags vier Zeitstunden, für die der Jahrgangsstufen 3 und 4 vormittags fünf Zeitstunden betragen. Die Schule sorgt durch eine geeignete Organisation des Unterrichts, die Verteilung von Unterrichtsstunden und Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten in eigener Verantwortung dafür, dass die verlässliche Schulzeit eingehalten wird.

ORGANISATION UND METHODIK

In der Grundschule rücken die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 2 vor. Eine Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Schülerin oder der Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigt würde. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz nach Anhörung der Eltern. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Der Unterricht umfasst folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht, Religion, Sport, Einführung in eine Fremdsprache. Ab der Jahrgangsstufe 3 wird eine Fremdsprache (Englisch) angeboten. Für den Fremdsprachenunterricht sind Noten zu erteilen, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.

Förderstufe

AUFGABEN UND ZIELE

Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten, zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen. Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und
Interessen aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang. Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können. Wesentlich für den Schulerfolg ist das Beherrschen der Bildungssprache Deutsch.

VERLÄSSLICHE SCHULZEITEN

Die Grundschule bietet verlässliche Schulzeiten, die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Vorklasse und der Eingangsstufe sowie der Jahrgangsstufen 1 und 2 vormittags vier Zeitstunden, für die der Jahrgangsstufen 3 und 4 vormittags fünf Zeitstunden betragen. Die Schule sorgt durch eine geeignete Organisation des Unterrichts, die Verteilung von Unterrichtsstunden und Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten in eigener Verantwortung dafür, dass die verlässliche Schulzeit eingehalten wird.

ORGANISATION UND METHODIK

In der Grundschule rücken die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 2 vor. Eine Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Schülerin oder der Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigt würde. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz nach Anhörung der Eltern. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Der Unterricht umfasst folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht, Religion, Sport, Einführung in eine Fremdsprache. Ab der Jahrgangsstufe 3 wird eine Fremdsprache (Englisch) angeboten. Für den Fremdsprachenunterricht sind Noten zu erteilen, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.

Hauptschule

AUFGABEN UND ZIELE

Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten, zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen. Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und
Interessen aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang. Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können. Wesentlich für den Schulerfolg ist das Beherrschen der Bildungssprache Deutsch.

VERLÄSSLICHE SCHULZEITEN

Die Grundschule bietet verlässliche Schulzeiten, die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Vorklasse und der Eingangsstufe sowie der Jahrgangsstufen 1 und 2 vormittags vier Zeitstunden, für die der Jahrgangsstufen 3 und 4 vormittags fünf Zeitstunden betragen. Die Schule sorgt durch eine geeignete Organisation des Unterrichts, die Verteilung von Unterrichtsstunden und Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten in eigener Verantwortung dafür, dass die verlässliche Schulzeit eingehalten wird.
 

ORGANISATION UND METHODIK

In der Grundschule rücken die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 2 vor. Eine Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Schülerin oder der Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigt würde. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz nach Anhörung der Eltern. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Der Unterricht umfasst folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht, Religion, Sport, Einführung in eine Fremdsprache. Ab der Jahrgangsstufe 3 wird eine Fremdsprache (Englisch) angeboten. Für den Fremdsprachenunterricht sind Noten zu erteilen, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.

Realschule

AUFGABEN UND ZIELE

Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und hat die Aufgabe, an die vorschulischen Erfahrungen und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder anzuknüpfen und sie zielgerichtet, zugleich aber mit Bedacht unter Beachtung individueller Leistungsmöglichkeiten, zu kindgemäßen Formen des Lernens zu führen. Sie entwickelt und fördert die geistigen, musischen und praktischen Fähigkeiten und
Interessen aller Schülerinnen und Schüler und setzt vielfältige soziale und emotionale Lernprozesse in Gang. Auf dem in der Grundschulzeit gelegten Fundament soll sich das Kind zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und seinen weiteren Bildungsweg aufbauen können. Wesentlich für den Schulerfolg ist das Beherrschen der Bildungssprache Deutsch.

VERLÄSSLICHE SCHULZEITEN

Die Grundschule bietet verlässliche Schulzeiten, die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Vorklasse und der Eingangsstufe sowie der Jahrgangsstufen 1 und 2 vormittags vier Zeitstunden, für die der Jahrgangsstufen 3 und 4 vormittags fünf Zeitstunden betragen. Die Schule sorgt durch eine geeignete Organisation des Unterrichts, die Verteilung von Unterrichtsstunden und Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten in eigener Verantwortung dafür, dass die verlässliche Schulzeit eingehalten wird.

ORGANISATION UND METHODIK

In der Grundschule rücken die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die Jahrgangsstufe 2 vor. Eine Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 2 ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn andernfalls die Schülerin oder der Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigt würde. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz nach Anhörung der Eltern. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Der Unterricht umfasst folgende Fächer: Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht, Religion, Sport, Einführung in eine Fremdsprache. Ab der Jahrgangsstufe 3 wird eine Fremdsprache (Englisch) angeboten. Für den Fremdsprachenunterricht sind Noten zu erteilen, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.